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Anwalt Ausländerrecht Schweiz

Anwalt Ausländerrecht Schweiz
Die Einreise, der Aufenthalt und die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen in die Schweiz können neben EU-Bürgern auch komplexe Fragen zu jedem Rechtsbereich aufwerfen. Das Aufenthalts- und Zuwanderungsrecht behandelt die gleichen Fragen und definiert die entsprechenden Rechtsgrundlagen noch weiter. Benötigen Sie Hilfe bei diesem Antrag für eine Arbeitserlaubnis? Wurde Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert oder benötigen Sie Informationen zur Einbürgerung? Planen Sie eine Familienzusammenführung oder möchten Sie die Trennung Ihres Ehepartners ohne die Aufenthaltserlaubnis zu verlieren? Als spezialisierter Anwalt für Ausländerrecht und Zuwanderungsrechts helfe ich bei Fragen des Aufenthaltsrechts, des Niederlassungsrechts und der Bürgerrechte. Gemeinsam denken wir über Ihre Arbeits-, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach, wenn Sie nicht Schweizer Staatsbürger sind. Wohnsitznahme und obendrein Umzug nach Helvetien oder in die schöne Schweiz Wie geht das mit der Bewilligung? Was sollte man über die ausländerrechtlichen Grundlagen wissen? Die erteilte Ausländererlaubnis bezieht sich ohne Ausnahme auf den Kanton, in dem Sie wohnen. Sie können anhand Ihrer Aufenthaltsbewilligung in der ganzen Schweiz bleiben, aber wenn Sie in einen anderen Kanton ziehen möchten, bedürfen Sie eine Bewilligung. Wohnortwechsel EU / EFTA-Bewilligung Staatsangehörige aus EU / EFTA-Staaten mit B-Pass, C-Pass, L-Pass oder G-Pass haben aufgrund des Freizügigkeitsabkommens das Recht, sich in einem anderen Kanton aufzuhalten. EU- / EFTA-Bürger mit einem C-Ausweis müssen vorab eine Erlaubnis des neuen Kantons einholen. EU / EFTA-Bürger mit einem B- und G-Ausweis benötigen keine Erlaubnis zum Kantonswechsel, sondern müssen sich innerhalb von 14 Tagen im neuen Kanton anmelden. Grenzgänger mit G-ID sind ebenfalls verpflichtet, wöchentlich an ihren ausländischen Wohnsitz zurückzukehren. Mit einem B- oder C-Ausweis haben Sie im Allgemeinen das Recht in einen anderen Kanton zu ziehen. Für den Fall, dass Sie ein Straftäter wurden, Sozialhilfe erhielten oder arbeitslos wurden, ist der Umzug möglicherweise nicht berechtigt, d.h. Sie dürfen dann nicht umziehen oder den Kantone wechseln. In diesem Fall muss dann daher immer zuerst eine Bewilligung beim neuen Kanton eingeholt werden.Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen: Was bedeutet dies für den Aufenthalt in der Schweiz
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